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Regionale Organisation
Gesetzliche Interessensvertretung
Länderkonferenz
Die Länderkonferenz besteht aus:
- den Mitgliedern der Bundeskonferenz
- den von den Bundestagen gemäß § 11 gewählten und von den Bundesleitungen gemäß § 13 zu entsendenden Delegierten
- den von den Landeskongressen gemäß § 16 zu entsendenden Delegierten
- den Sekretären