Bundesfrauenkongress

Bundesfrauenkongress

 

Der FSG/GÖD -Bundesfrauenkongress ist vor jeder Bundeskongressfraktion einzuberufen. Dem Bundesfrauenkongress gehören die Mitglieder der Landesfrauenausschüsse, die Mitglieder des Bundesfrauenausschusses und, mit beratender Stimme, die weiblichen sozialdemokratischen Sekretäre an.

Der Bundesfrauenkongress hat folgende Aufgaben:

  1. Beschlussfassung über die Grundsätze der Tätigkeit der der FSG/GÖD angehörenden Frauen,
  2. Wahl der FSG/GÖD-Frauenvorsitzenden und ihrer beiden Stellvertreterinnen,
  3. Wahl des Bundesfrauenausschusses.