Wie und wo wählen?

Zeit und Ort der Wahl

Die Wahltage 27. und 28.11.2024 wurden bereits von der GÖD festgesetzt, und kundgemacht.

Zeit und Ort der Wahl sowie die zugelassenen Wahlvorschläge werden spätestens 14 Tage vor dem ersten Wahltag öffentlich vom jeweiligen Dienststellenwahlausschuss durch Anschlag an der Amtstafel der Dienststelle bekannt gegeben.

Das heißt, dass du spätestens am 13.11.2024 wissen wirst, wo und wann du wen wählen kannst.

Die Stimmzettel

Die Wahl erfolgt mittels amtlicher Stimmzettel.
Fachausschüsse und Zentralausschüsse werden gemeinsam mit den Dienststellenausschüssen (oder Vertrauenspersonen an kleinen Dienststellen) gewählt. Zeitgleich wird die Wahl der Behindertenvertrauensperson durchgeführt.

Der amtliche Stimmzettel ist für die Wahl des Dienststellenausschusses weiß (von Vertrauenspersonen blau), des Fachausschusses gelb und des Zentralausschusses grün.

Briefwahl

Grundsätzlich ist das Wahlrecht persönlich auszuüben.

Eine Briefwahl, d.h. Stimmabgabe auf dem Postweg (bzw. auf dem Wege der Dienstpost oder Kurierpost) ist jedoch zulässig, wenn die Wahlberechtigten am Wahltag nicht am Wahlort anwesend sein können.

Die Briefwahl muss beim zuständigen Dienststellenwahlausschuss rechtzeitig beantragt werden.

Bei offenkundigem Vorliegen der Voraussetzungen, bspw. Karenzurlaub, Dienstzuteilungen, Präsenzdienst, etc., kann der Dienststellenwahlausschuss aber auch ohne Antrag die Zulässigkeit der Briefwahl aussprechen.

Die Briefwahlunterlagen werden dir vom Dienststellenwahlausschuss persönlich übergeben oder eingeschrieben zugeschickt.

Wer führt die Wahl durch?

Im September wurden Wahlausschüsse bestellt. Diese Dienststellenwahlausschüsse, Fachwahlausschüsse und Zentralwahlausschüsse sind berufen, die Personalvertretungswahl abzuwickeln. Ihre Aufgaben sind gesetzlich genau geregelt. Von wahlwerbenden Gruppen nominierte Wahlzeug:innen können die Wahl beobachten.