Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle, die am Stichtag der Wahl, den 9. Oktober 2024, seit mindestens drei Wochen (18.9.2024) Bundesbedienstete, Landeslehrer:innen oder Lehrlinge des Bundes sind und am Tag der Ausübung des Wahlrechts (27./28.11.2024) in einem aktiven Bundesdienstverhältnis (oder Lehrverhältnis) stehen.

Wählen kannst du auch, wenn du dich im Urlaub, im Karenzurlaub, im Krankenstand befindest, Präsenzdienst leistest oder vom Dienst suspendiert bist.

Wer am Stichtag der Wahl einer bestimmten Dienststelle zur dauernden Dienstleistung zugewiesen ist, ist an dieser Dienststelle wahlberechtigt.

Wer nur vorübergehend einer Dienststelle zur Dienstleistung zugeteilt ist, bleibt an seiner/ihrer ursprünglichen Dienststelle wahlberechtigt.

Lehrlinge sind an der Dienststelle wahlberechtigt, an der sie überwiegend ausgebildet werden.

Der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft ist für das Wahlrecht unerheblich.