Tag der betrieblichen Mitbestimmung

Anlässlich des Tages der betrieblichen Mitbestimmung am 7. April hält ÖGB Präsident Katzian fest:

„Wer Betriebsräte verhindert, darf nicht ohne Strafe davonkommen!“

Rund 90.000 Belegschaftsvertreter:innen in Österreich setzen sich Tag für Tag für ihre Kolleginnen und Kollegen im Betrieb ein. Ihr Engagement zahlt sich aus: Betriebe mit Betriebsräten zeichnen sich durch stabilere Beschäftigungsverhältnisse, höhere Einkommen und eine generell höhere Zufriedenheit der Beschäftigten aus, wie eine diese Woche von ÖGB und AK präsentierte Studie zeigt.

Um die wertvolle Arbeit der Betriebsratsmitglieder, Personalvertreter:innen, Mitglieder der Jugendvertrauensräte und auch Behindertenvertrauenspersonen vor den Vorhang zu holen, ruft der ÖGB heuer bereits zum dritten Mal den 7. April zum „Tag der betrieblichen Mitbestimmung” aus.

„Betriebliche Mitbestimmung ist ein wesentlicher Teil der Demokratie“, steht für ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian außer Frage, „viele Unternehmen setzen auch auf diese Form der gelebten Sozialpartnerschaft, weil sie die Vorteile erkennen.” Dennoch kommt es auch immer wieder vor, dass Betriebsratswahlen verhindert werden: „Es gibt unter den Unternehmern in Österreich einige schwarze Schafe, die zu allen Mitteln greifen, um eine Betriebsratsgründung zu verhindern – von der Kündigung engagierter Arbeitnehmer:innen, die vor Gericht landen, bis zu Einschüchterungsversuchen der gesamten Belegschaft“, kritisiert der ÖGB-Präsident.

Solche Angriffe auf die betriebliche Mitbestimmung sind undemokratisch und verstoßen ganz klar gegen das Arbeitsverfassungsgesetz, das vorsieht, dass ab fünf Arbeitnehmer:innen in einem Betrieb ein Betriebsrat zu gründen ist. Genau aus diesem Grund fordert der ÖGB, die Verhinderung betrieblicher Mitbestimmung nicht nur zu verbieten, sondern auch strafrechtlich zu ahnden. Im Gegensatz zu Deutschland hat es bei uns gegenwärtig wenig bis keine Konsequenzen, wenn der Arbeitgeber die Gründung eines Betriebsrats verhindert.

Als FSG-GÖD weisen wir immer wieder auf die Wichtigkeit der Betriebsrät:innen und Personalvertreter:innen hin. Das bestätigt auch die Studie des Instituts für empirische Sozialforschung (IFES) unter 2.500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie 2.800 Betriebsrätinnen und Betriebsräten in Österreich.

Fast drei Viertel (72 %) der Arbeitnehmer:innen ohne Betriebsrat wünschen sich eine solche Vertretung. In Betrieben mit Betriebsrat sehen sogar 88 Prozent der Arbeitnehmer:innen es als wichtig an, eine Vertretung ihrer Interessen auf betrieblicher Ebene zu haben. 

Weitere Details zur Studie findest du hier