Die heute im Nationalrat beschlossene 2. Dienstrechtsnovelle 2022 enthält zahlreiche Verbesserungen für unsere KollegInnen und steigert die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes.
Die Gehälter im öffentlichen Dienst werden ab 1.1.2023 zwischen 9,41 Prozent und 7,15 Prozent, aber mindestens 170 Euro erhöht. Die Zulagen werden um 7,32 Prozent erhöht.
Neben der Gehaltserhöhung für 2023 wurden diverse Attraktivierungsmaßnahmen vereinbart. Das sogenannte Attraktivierungspaket, das dem wachsenden Personalmangel im öffentlichen Dienst entgegenwirken soll, wurde im Rahmen der zweiten Dienstrechtsnovelle im Nationalrat beschlossen.
Unter anderen werden beispielweise die Einstiegs- und Grundgehälter erhöht, die Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes und die Pflegefreistellung ausgedehnt und Teilzeitbeschäftigte werden hinsichtlich der Abgeltung von Mehrdienstleistungen Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt.
Weitere Infos findest du hier: 2. Dienstrechtsnovelle 2022