Zeit und Ort der Wahl
Zeit und Ort der Wahl sowie die zugelassenen Wahlvorschläge werden spätestens 14 Tage vor dem ersten Wahltag öffentlich vom jeweiligen Dienststellenwahlausschuss durch Anschlag an der Amtstafel der Dienststelle bekannt gegeben.
Die Stimmzettel
Die Wahl erfolgt mittels amtlichen Stimmzettels. Fachausschüsse und Zentralausschüsse werden gemeinsam mit den Dienststellenausschüssen und den Vertrauenspersonen gewählt. Der amtliche Stimmzettel ist für die Wahl des Dienststellenausschusses weiß, von Vertrauenspersonen blau, des Fachausschusses gelb und des Zentralausschusses grün.
Briefwahl
Grundsätzlich ist das Wahlrecht persönlich auszuüben. Eine Briefwahl, d.h. Stimmabgabe auf dem Postweg bzw. auf dem Wege der Dienstpost, ist jedoch zulässig, wenn die Wahlberechtigten am Wahltag nicht an dem Ort, an dem sie ihr Stimmrecht auszuüben haben, anwesend sein können. Die Briefwahl muss beim zuständigen Dienststellenwahlausschuss rechtzeitig beantragt werden. Bei offenkundigem Vorliegen der Voraussetzungen, bspw. Karenzurlaub, Dienstzuteilungen, Präsenzdienst, etc., kann der Dienststellenwahlausschuss aber auch ohne Antrag die Zulässigkeit der Briefwahl aussprechen.