FAQ´s zu gewerkschaftlichen Maßnahmen

FAQ´s zu gewerkschaftlichen Maßnahmen

Am 26. November 2024 findet die Kundgebung der GÖD und younion statt. Hier findest du die Antworten zu den wichtigsten rechtlichen und organisatorischen Fragen.

Wann und wo findet die Kundgebung statt?
Die Kundgebung findet am Dienstag, den 26. November 2024 um 15.00 Uhr vor dem Bundeskanzleramt, 1010 Wien, Ballhausplatz 2, statt. Die Dauer ist mit etwa 45 Minuten geplant.

Gibt es vor der Kundgebung noch weitere Aktionen?
Ja, es werden weiterhin Dienststellen- und Betriebsversammlungen durchgeführt. Und zwar solange, bis ein fairer Gehaltsabschluss erreicht wurde.

Warum wird die Kundgebung abgehalten?
Drei Monate, nachdem wir den Dienstgeber zur Aufnahme von Gehaltsverhandlungen aufgefordert haben, fand am 18.11.2024 – aufgrund der geplanten Kampfmaßnahmen – ein erster Verhandlungstermin statt.

Die Nulllohnrunde ist nicht vom Tisch! 

Ohne Verhandlungen kann es keinen Gehaltsabschluss geben. Ohne Gehaltsabschluss werden die Gehälter 2025 (und auch in weiterer Zukunft) nicht erhöht.
Mit der Demonstration setzen wir ein lautstarkes Zeichen und fordern vom Dienstgeber umgehend einen fairen Gehaltsabschluss.

Findet die Kundgebung bei jedem Wetter statt?
Ja, die Kundgebung findet bei jedem Wetter statt und wird – wie auch weitere gewerkschaftliche Maßnahmen – so lange planmäßig abgehalten, bis wir einen fairen Gehaltsabschluss durchgesetzt haben.

Wie erfolgt die Anreise?
mit Bussen:
Die Zufahrt und das Parken am Ring sind für Busse der Kundgebungsteilnehmer:innen frühestens ab 13.00 Uhr möglich. Die dafür benötigten Wagenkarten werden von den Gewerkschaften bereitgestellt. Wende dich für Informationen an deinen Landesvorstand.

mit Öffis:
Wir empfehlen die U-Bahnlinie U3. In der Nähe des Ballhausplatzes befinden sich die Station Herrengasse oder die Station Volkstheater.

Was ist nach der Kundgebung zu beachten?
Nach Ende der Kundgebung sind die Busse unverzüglich aufzusuchen und die Abfahrt hat ohne Zeitverzug erfolgen.

Wer ist für die Organisation zuständig?
Die Landesvorstände sind für ihren jeweiligen Betreuungsbereich zuständig, während die Bundesvertretungen für Wien die Organisation übernehmen. 

Wird es Einschränkungen im Verkehr geben?
Ja, der Bereich der Ringstraße zwischen Schottentor und Staatsoper wird ab 12.00 Uhr für den öffentlichen Verkehr gesperrt. 

Sollen Dienststellen- und Betriebsversammlungen weiterhin stattfinden?
Ja, alle gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen werden planmäßig abgehalten, solange bis wir einen fairen Gehaltsabschluss durchgesetzt haben.

Wie ist die Teilnahme an einer Demonstration / an einem Streik in der Dienstzeit dienstrechtlich zu beurteilen?
Die Teilnahme an einer Demonstration oder einem Streik wird wohl nicht als Arbeitszeit zu qualifizieren sein. Sollte wie im Jahr 2013 der Dienstgeber die Teilnahme als Arbeitszeit mittels Erlass festlegen, kommt es auf den Inhalt des Erlasses an. Die geplante Demonstration am 26. November 2024 ist von einem Streikbeschluss des ÖGB gedeckt.

Wer zahlt mein Gehalt während der Dauer der Abwesenheit vom Dienst?
Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Protest- und Demonstrationstag nicht als Arbeitszeit zu werten. (Zur Dauer der Teilnahme gehört natürlich auch die An- und
Abreise.) Daher besteht auch kein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts während dieser Abwesenheit. Es ist jedoch möglich, dass der Dienstgeber keine Gehaltskürzungen vornimmt.
Hinweis: Selbst bei Einstellung des Gehalts für einen ganzen Tag bedeutet das den Verlust von 3,3 % eines Monatslohns. Eine Nulllohnrunde brächte einen Kaufkraftverlust von 3,8 % Monat für Monat für den Rest des Berufslebens – von den Auswirkungen auf Pension oder Ruhebezug ganz zu schweigen.

Gibt es Sanktionen wegen gewerkschaftlicher Maßnahmen?
Der Dienstgeber könnte gegen streikende Bedienstete rechtliche Schritte, etwa wegen Unterlassung gebotener Amtshandlungen oder wegen Dienstpflichtverletzung einleiten oder auch Gehaltskürzungen vornehmen. Bei Beamt:innen können erst bei einer Abwesenheit, die länger als drei Tage dauert, die Bezüge eingestellt werden. Bei Vertragsbediensteten gibt es die Dreitagesregelung nicht. Daher kann auch schon bei einer Abwesenheit von einem Tag der Bezug für diesen Tag eingestellt werden. Bei Teilnahme an gewerkschaftlichen Maßnahmen ist gewerkschaftlicher Rechtsschutz jedenfalls vorgesehen. Dieser Rechtsschutz gilt auch für alle Kolleg:innen, welche aus Anlass dieser gewerkschaftlichen Maßnahmen der GÖD beitreten.


Kann die Teilnahme verboten werden?
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hält fest, dass die Teilnahme an gewerkschaftlichen Maßnahmen (auch in der Dienstzeit) zu den Rechten von Dienstnehmer:innen zur kollektiven Durchsetzung ihrer Interessen gehört. Dies gilt selbstverständlich auch für die in der GÖD organisierten Vertragsbediensteten, Beamt:innen und Arbeitnehmer:innen der ausgegliederten Einrichtungen.

Als Rechtsquellen des Streikrechts sind vor allem Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Art. 12 des Staatsgrundgesetzes, Art. 28 der Charta der
Grundrechte der Europäischen Union sowie Art. 18 Abs. 5 unserer Bundesverfassung zu nennen. Das Streikrecht ist somit innerstaatlich verfassungsrechtlich als auch
europarechtlich abgesichert. Daher ist jede individuelle oder generelle Anordnung (Weisung), möge sie auch von der zuständigen Ressortleitung erteilt werden,
verfassungswidrig, also qualifiziert rechtswidrig, wenn diese das Streikrecht betrifft.
Damit diese Rechte bestehen, ist eine Streikfreigabe durch den ÖGB erforderlich. Diese wurde am 18. November 2024 erteilt.

Wie lange vorher muss ich meiner Dienststelle die Teilnahme an der Demonstration bekannt geben?
Hiezu gibt es weder gesetzliche Regelungen noch entsprechende Judikatur. Wegen der Treuepflicht wird empfohlen, so bald wie möglich dienstliche Abwesenheiten an der Dienststelle zu melden.

Dürfen öffentlich Bedienstete überhaupt streiken?
In Österreich besteht kein Streikverbot in den Dienstrechten der öffentlich Bediensteten. Zur Rechtsgrundlage für den Streik siehe die Frage „Kann die Teilnahme verboten werden?“. Der Streik selbst bzw. die Teilnahme daran ist kein Amtsmissbrauch.


Wird bei der Demonstration am 26. November 2024 bezüglich der Teilnahme ein Unterschied zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und Nicht-Mitgliedern gemacht?
Auch Bedienstete, die keine Gewerkschaftsmitglieder sind, sind berechtigt, an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Rechtsschutz im Falle von Rechtsstreitigkeiten steht aber natürlich nur Gewerkschaftsmitgliedern zu.

Dürfen wir am 26. November 2024 an unserer Dienststelle die Arbeit niederlegen, also an der Dienststelle streiken, anstatt an der Demonstration in Wien teilnehmen?
Nein. Der Schutz bei der Teilnahme an gewerkschaftlichen Maßnahmen umfasst nur solche, die von der GÖD beschlossen worden sind.


Dürfen Arbeitnehmer:innen in ausgegliederten Einrichtungen, die einem Kollektivvertrag unterliegen, dessen Gehaltsvalorisierung nicht an den Abschluss für den öffentlichen Dienst gekoppelt ist, ebenfalls daran teilnehmen?
Aus Solidaritätsgründen wohl ja.
Bei keinen gewerkschaftlichen Maßnahmen der GÖD seit 1945 wurden jemals Sanktionen verhängt, für die auch keine klare Rechtsgrundlage (weder gesetzlich noch durch die Rechtsprechung) bestünde.

Quelle: GÖD