Wer wird gewählt?

Gewählt werden die Personalvertreter:innen des öffentlichen Dienstes. Die Aufgabe der Personalvertreter:innen ist es, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern.

Personalvertreter:innen setzen sich dafür ein, dass die geltende Rechtslage zugunsten der Bediensteten eingehalten wird. Sie sind dem Wohl der Bediensteten verpflichtet.

Dienststellen-, Fach,- und Zentralausschüsse

Die Personalvertreter:innen wirken in verschiedenen Ausschüssen, den Dienststellenausschüssen, Fachausschüssen und Zentralausschüssen. Diese werden bei den Personalvertretungswahlen gewählt.

Zentralausschüsse werden am Sitz der Zentralstellen, das sind alle Bundesministerien, eingerichtet (siehe § 13 Bundes-Personalvertretungsgesetzes).

An welchen Dienststellen Fachausschüsse einzurichten sind, ist in § 11 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes geregelt. Dazu gehören, um nur einige Beispiele zu nennen, die Landespolizeidirektionen, die Oberlandesgerichte, Bundeslehrer:innen in den einzelnen Bundesländern oder auch gewisse Organisationseinheiten im Bereich des Bundesheeres.

Ein Dienststellenausschuss wird an jeder Dienststelle mit mindestens 20 Bediensteten eingerichtet. Bei kleinen Dienststellen (mit fünf bis 19 Bediensteten) werden Vertrauenspersonen gewählt.

Zur Wahrung der Interessen von begünstigten Behinderten wird außerdem an Dienststellen mit dauernd mindestens fünf begünstigten Behinderten eine Behindertenvertrauensperson gewählt.